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Pressemitteilung

Amt für Planfeststellung Verkehr bewilligt Vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die Errichtung einer neuen Jetty im Brunsbütteler Elbehafen

Amt für Planfeststellung Verkehr bewilligt Vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die Errichtung einer neuen Jetty im Brunsbütteler Elbehafen

Seit Anfang des Jahres liegt die Höegh Gannet, ein schwimmendes LNG-Terminal mit Regasifizierungsanlage (Floating Storage and Regasification Unit, abgekürzt „FSRU“), im Brunsbütteler Elbehafen. Über sie wird im Auftrag der Bundesregierung verflüssigtes Erdgas (LNG) importiert, regasifiziert und in das deutsche Gasnetz eingespeist. Die in Brunsbüttel stationierte FSRU stellt einen elementaren Bestandteil der LNG-Importinfrastruktur dar, die in Folge des Ausfalls der russischen Gaslieferungen nach Deutschland unverzichtbar wurde und die deutsche Energieversorgungssicherheit gewährleistet. Um eine schnellstmögliche Gas-Einspeisung zu realisieren, wurde die FSRU als Übergangslösung am bestehenden Gefahrgutliegeplatz des Brunsbütteler Elbehafens stationiert, bis ihr finaler Liegeplatz an der neu zu errichtenden Jetty zur Verfügung steht.

Die Elbehafen Energy Port & Logistics GmbH (EEPLG), eine Tochterfirma der Brunsbüttel Ports GmbH mit Sitz in Brunsbüttel, ist im Auftrag der bundeseigenen „Deutsche Energy Terminal GmbH“ (DET) Vorhabenträgerin für die Errichtung dieser Jetty. Das Amt für Planfeststellung Verkehr des Landes Schleswig-Holstein (APV) als zuständige Genehmigungsbehörde für dieses Vorhaben hat nun einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn bewilligt. Da das Projekt in den Anwendungsbereich des LNG-Beschleunigungsgesetzes fällt, konnte das Amt für Planfeststellung in einem beschleunigten Verfahren erste – besonders zeitkritische – Baumaßnahmen zulassen.

Schleswig-Holsteins Wirtschafts- und Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen hebt hervor: „Die Errichtung der Jetty im Westbecken des Elbehafens ist ein Projekt mit bundesweiter Bedeutung. Daher wurden im Amt für Planfeststellung Verkehr von Beginn an die erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten bereitgestellt, um den Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn im Rahmen des LNG-Beschleunigungsgesetzes zügig und zugleich mit der notwendigen Sorgfalt zu prüfen und zu bearbeiten. Mit der Ausstellung des Bescheides für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn konnte nun der nächste Meilenstein in diesem bedeutenden Projekt erreicht werden. Damit wird der Elbehafen auch weiterhin dazu beitragen, den Industriestandort Brunsbüttel und Deutschland zuverlässig mit Gas zu versorgen.“

Auch Frank Schnabel, Geschäftsführer der Brunsbüttel Ports GmbH / EEPLG, betont: „Die Errichtung der neuen Jetty war von Beginn an eine Grundvoraussetzung für die Stationierung des schwimmenden LNG-Terminals „Höegh Gannet“ für mehrere Jahre in Brunsbüttel. Alle Beteiligten aus Bund, Land, Behörden und die Vertreter vor Ort haben mit einem außergewöhnlichen Engagement an einem Strang gezogen, um dieses Projekt von höchster bundespolitischer Bedeutung schnellstmöglich umzusetzen. Mit dem Beginn erster Baumaßnahmen können wir nun die nächste Phase des Projektes einläuten, um eine dauerhafte Versorgung mit Gas auch die nächsten Jahre zu ermöglichen.“

Dr. Peter Röttgen, Geschäftsführer der Deutsche Energy Terminal GmbH (DET), unterstreicht: „Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für das engagierte Mitwirken an diesem äußerst wichtigen Projekt für die Versorgungssicherheit Deutschlands und unserer europäischen Nachbarn, das so nun weiterentwickelt werden kann. Auch bei unseren direkten Nachbarn in Brunsbüttel möchten wir uns bedanken und versichern, dass wir die Belastungen für sie möglichst geringhalten wollen.“

Konkret werden demnächst im Rahmen des vorzeitigen Maßnahmenbeginns folgende Arbeiten durchgeführt:

  • Nassbaggerarbeiten im Bereich der Liegewanne vor der neuen Jetty, im Bereich der Westmole des bestehenden Elbehafens sowie zur Errichtung einer Baggerrinne im Westbecken des Elbehafens,
  • Rückbau vorhandener Hafenanlagen im Westteil des bestehenden Hafens,
  • Errichtung eines temporären Baudamms.

Im Rahmen dieser Arbeiten kann es zu unvermeidbaren Geräuschimmissionen kommen, die in jedem Falle auf das mögliche Minimum reduziert werden und die sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen halten. Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) werden lärmintensive Arbeiten ausschließlich werktags im Tageszeitraum zwischen 07:00 und 20:00 Uhr erfolgen. Das Ziel ist es, die übrigen Baumaßnahmen, wie z.B. Baggermaßnahmen, kontinuierlich durchzuführen, um nicht nur Verzögerungen, sondern auch zusätzliche Belastungen der benutzten Verkehrswege bzw. für das angrenzende Wohngebiet so gering wie möglich zu halten. Auch diese Bau- und Baggerarbeiten im nächtlichen Zeitraum werden die einschlägigen Orientierungswerte der AVV Baulärm einhalten. Die Geräuschwerte werden auch während der Arbeiten weiter über die bereits vorhandenen Messstellen im Hafenbereich und in der Nähe der nächstgelegenen Wohnbebauung von Brunsbüttel-Süd erfasst; dadurch soll die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften gesichert werden.

Ihre Ansprechpartner bei Rückfragen:

Elbehafen Energy Port & Logistics GmbH (EEPLG)
Ann-Christin Giesenhagen
Referentin der Geschäftsführung
T +49 (0) 4852 884 927

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Harald Haase
Pressesprecher
T +49 (0) 431 988 4420


Dirk P. Lindgens

Deutsche Energy Terminal GmbH

Leiter Kommunikation