Die Firma Deutsche Energy Terminal GmbH (DET) hatte im Herbst letzten Jahres beim Landesamt für Umwelt (LfU), Abteilung Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Südwest in Itzehoe eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt, die im Wesentlichen den Betrieb einer „Floating Storage and Regasification Unit“ (FSRU) zum Löschen, Lagern und Verdampfen von Flüssigerdgas (Liquified Natural Gas – LNG) beinhaltet.
Der Betrieb der zur Genehmigung beantragten immissionsschutzrechtlichen Anlagen ist geeignet, einen relevanten Beitrag zur Bewältigung bzw. Abwendung einer Krise der Gasversorgung zu leisten, indem er die nationale Versorgung mit Erdgas sichert, welche durch die andauernde Gasmangellage bedroht ist.
Mit Bekanntmachung vom 8. November 2023 wurde vom LfU unter Vorbehalt die Durchführung eines Erörterungstermins für den 30. Januar 2024 im Sitzungssaal des Landesamtes, Breitenburger Straße 25 in 25524 Itzehoe angekündigt.
Nachdem nun seitens der Bundesnetzagentur das Schreiben einging, dass die Gasmangellage aktuell weiterhin vorliegt, hat das LfU entschieden, dass der angekündigte Erörterungstermin für die FSRU Brunsbüttel nicht stattfindet.
Begründung: Von der Durchführung eines Erörterungstermins soll nach dem Willen des Gesetzgebers in einer Gasmangellage in der Regel abgesehen werden. Es liegen keine besonderen Gründe vor, die einen hiervon abweichenden, atypischen Ausnahmefall rechtfertigen. Insbesondere wird das LfU die fristgerecht erhobenen Einwendungen inhaltlich in der Genehmigungsentscheidung berücksichtigen.
Weitere Details können der Bekanntmachung im Amtsblatt SH vom 22. Januar 2024 oder der Veröffentlichung auf der Homepage des Landesamtes für Umwelt https://www.schleswigholstein.de/DE/Fachinhalte/I/immissionsschutz/Genehmigungsvorhaben/Brunsbuettel_18.html entnommen werden.