Das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU), Regionaldezernat Südwest, hat mit Beschluss vom 9. Februar 2024 der Deutschen Energy Terminal GmbH (DET) eine vorläufige Zulassung des Betriebs des Regasifizierungsterminals (FSRU) am Standort Brunsbüttel erteilt. Das LfU genehmigt damit einen Antrag der DET vom 20. Dezember 2023.
Die Deutsche Energy Terminal GmbH hat am 20. Dezember 2023 beim zuständigen Landesamt für Umwelt einen Antrag auf vorzeitigen Betriebsbeginn nach § 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eingereicht. Eine bereits erteilte Baugenehmigung der Stadt Brunsbüttel zum Betrieb der FSRU am Standort Brunsbüttel lief am 14. Februar 2023 aus. Der Neuantrag durch die DET wurde gestellt, da die geplante Umlegung der FSRU an eine neuzubauende Jetty bislang nicht vorgenommen werden konnte. Nach Bewertung des Antrags wurde diesem durch das LfU stattgegeben. Damit ist der Weiterbetrieb der FSRU in Brunsbüttel zwar bis einschließlich 15. Februar 2026 formal am jetzigen Liegeplatz genehmigt, jedoch ist eine frühere Verlegung des Terminals an die neue Jetty aufgrund der komplexen Liegeplatzsituation im Hafen notwendig. Die vorläufige Zulassung des Betriebs wurde im Einklang mit dem BImSchG mit Auflagen, unter anderem zum Immissionsschutz, zum Bau-, Brandschutz-, Wasser- und Naturschutzrecht versehen.
Das Landesamt begründet die Entscheidung zur Neuerteilung der vorläufigen Zulassung mit der fortgesetzten Geltung der Alarmstufe des Notfallplans Gas sowie der besonderen Bedeutung des FSRU in Brunsbüttel für die Sicherstellung der Gasversorgung, was durch das BMWK bestätigt wurde. Auch andere Gründe, die gegen eine vorläufige Zulassung des Weiterbetriebs des FSRU sprechen, sind aus Sicht des LfU nach Prüfung der vorhandenen Unterlagen nicht ersichtlich. Die Zulassung kann hier eingesehen werden.
Deutsche Energy Terminal GmbH
Leiter Kommunikation