Das schleswig-holsteinische Landesamt für Umwelt hat der DET am 29. August 2025 die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in einem Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Floating Storage and Regasification Unit als LNG-Lager mit einer Einspeisungskapazität von 7,5 Milliarden Normkubikmeter jährlich am neuen Liegeplatz (Jetty Westbecken) in Brunsbüttel erteilt. Der vorzeitige Beginn umfasst ausgewählte Baumaßnahmen.